Abmahnung: ASP auf Fahrschul-Websites
Wer auf seiner Website noch mit einem Punkteabbau durch ASP wirbt, sollte schleunigst aktiv werden. Die ersten Fahrschulen sind bereits abgemahnt worden. „Es dürfen bis 1. November zwar noch ASP-Seminare für diejenigen stattfinden, die eine Anordnung erhalten haben, aber Punkteabbau durch ASP ist ja nicht mehr möglich“, sagt der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) Gerhard von Bressensdorf. „Deshalb sind die Abmahnungen rechtmäßig, die betroffenen Fahrschulen müssen zahlen.“
Es darf nur noch mit Punkteabbau durch die neuen FES-Seminare geworben werden, durch die bei einem Punktestand von einem bis fünf Punkten ein Punkt abgebaut werden kann. bub